Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates wegen hoheitlicher Nutzung des Vollstreckungsobjekts – Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei fachgerichtlichem Unterlassen einer Vorlage gem Art 100 Abs 2 GG zur Normenverifikation – hier: teils mangels hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Rügen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG iVm Art 100 Abs 2 GG
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)