Verfassungswidrigkeit einer zweijährigen „Wartefrist“ für Besoldungsanstieg nach Beförderung bei Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 2 oder R 3 in Rheinland-Pfalz (§ 6d Abs 1 S 1, Abs 3 BesG RP 2005 idF vom 21.12.2007) – Verstoß gegen Art 33 Abs 5 GG durch Einebnung der Abstufung zwischen Ämtern und durch unzureichende Berücksichtigung der Wertigkeit des Amtes – unzulässige struktureller Veränderung eines hergebrachten Grundsatzes – Nichtigkeit als Folge der Unvereinbarkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Berufung trotz Vortrags konkreter Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung – zum Vorliegen ernstlicher Zweifel an Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils iSv § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO