Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen – Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen
(Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der Verlängerungsoption durch den Mieter und der einvernehmlichen Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung auf Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache)