(Patentbeschwerdeverfahren – “Antriebsinverter” – zur Bestellung eines Syndikuspatentanwalts von einem auswärtigen Dritten zum Inlandsvertreter – Dritter und der Dienstherr des Syndikuspatentanwalts sind im Verhältnis zueinander Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG)
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Neuregelung mit Wirkung spätestens vom 01.07.2021 zu treffen