Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – die Rücknahme der Beschwerde ist bis zum Eintritt der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung möglich – kein Erfordernis der Zustimmung des Beschwerdegegners
Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als Gemeinschafts-Geschmacksmuster: Beantragung oder Erteilung eines technischen Schutzrechts für dasselbe Erzeugnis; Prüfung der Merkmale des Erzeugnisses auf die technische Bedingtheit aufgrund der Patentoffenlegungsschrift; Prüfung der außerhalb der Patentoffenlegungsschrift liegenden Umstände – Papierspender