Soziale Pflegeversicherung – Erbringung von Kurzzeitpflege nur in stationären Einrichtungen und nicht im häuslichen Wohnbereich – maximaler Bewilligungszeitraum – Flexibilisierungs- und Kombinationsmöglichkeiten zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Rechtsänderung erst im Revisionsverfahren – Verfassungsrecht
Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung gegenüber Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung