Vertragsärztliche Versorgung – Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für Ausgabevolumina ab dem 1.1.2002 im Mai 2002 – Bekanntgabe von Richtgrößenvereinbarungen durch Rundschreiben genügt dem Rechtsstaatsprinzip – ausnahmsweise Zulässigkeit der angeordneten Rückwirkung der für das Jahr 2002 maßgeblichen Richtgrößen
Markenbeschwerdeverfahren – „Panprazol/PANTOZOL“ – eingeschränkter Schutzumfang der Widerspruchsmarke aufgrund Annäherung an eine einschlägige warenbeschreibende Angabe – keine Erweiterung des Schutzumfangs im Verhältnis zu jüngeren Marken, die sich an dieselbe Sachangabe annähern – kein Annäherungsmonopol – beim Markenvergleich wird den Faktoren mehr kennzeichnendes Gewicht beigemessen, welche die schutzbegründende Eigenart der Marke ausmachen, die sich aus den Abweichungen gegenüber der Sachangabe ergeben – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Wellslim/Well & Slim“ – kein Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke – Widerspruchsmarke muss stetig und mit stabilem Erscheinungsbild auf dem Markt präsent sein
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKODOC/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKOPLAT/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKOREL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKOTAXEL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKOREL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne