Markenbeschwerdeverfahren – “TARCKOPLAT/FARCO-PHARMA” – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “ARCKOTAXEL/FARCO-PHARMA” – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “TARCKODOC/FARCO-PHARMA” – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “ARCKORIN/FARCO-PHARMA” – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “TARCKORIN/FARCO-PHARMA” – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern; ärztlich verordnete Therapie nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM); Arzneimittelbegriff; Notwendigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – “Liwell (Wort-Bild-Marke)/LIDL/LIDL (Wort-Bild-Marke)/LIDL (Wort-Bild-Marke)/LIDL” – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – erhöhte Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde