Markenbeschwerdeverfahren – “COMPASSOFT (IR-Marke)/comma soft (Wort-Bild-Marke)” – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benennung von Mindestumsätzen reicht zum Ausschluss einer Scheinbenutzung und einer mengenmäßig unbedeutenden Benutzung aus – abweichende Benutzungsform – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Abwägung der Interessen des Mieters und des Wohnungseigentümer bzgl der Installation einer Parabolantenne – hier: unzureichende fachgerichtliche Gewichtung des spezifischen Informationsinteresses türkischer Staatsangehöriger turkmenischer Abstammung – Gegenstandswertfestsetzung auf 25.000 Euro
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEMA: Inhaltskontrolle des Berechtigungsvertrages; Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Programms von der Verrechnung bei auffallend häufiger Namensnennung eines Bezugsberechtigten – Missbrauch des Verteilungsplans