Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen Beklagten
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen Beklagten