Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – Rüge einer Grundrechtsverletzung bzgl des Erfordernisses hinreichender Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie bzgl des in § 11 Abs 4 ArbGG geregelten Vertretungszwangs unzureichend substantiiert