Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig gestelltem Prozesskostenhilfeantrag: Rechnenmüssen mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe für PKH-Bewilligung einerseits und Hauptsache andererseits – Gegenstandswertfestsetzung