Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens; Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer
Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens; Rechtsschutz gegen das Ergebnis des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens