Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro