(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage)
Betreuungssache: Behebung des Formmangels der fehlenden Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift; Voraussetzung für die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung