Insolvenzverfahren: Ausschluss einer Verfahrenskostenstundung bei hohen Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unberechtigtes Vertrauen in eine Einwilligung des Gegners in eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist