Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof und Anhängigkeit einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht
Notwendige Begründung der Anhörungsrüge: „Neue und eigenständige“ Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Bundespatentgericht in einem Markenlöschungsstreit