Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat: Berücksichtigung der Tilgungsfristen für die Eintragung im Bundeszentralregister und einer möglicherweise überlangen Dauer des Strafverfahrens
Nichtannahmebeschluss: Eintragung ins Verkehrszentralregister wegen geringer Geldbuße begründet nicht zwingend besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – hier: Geldbuße iHv 40 Euro wegen Verletzung der Winterreifenpflicht – weder grundsätzliche Bedeutung noch besonders schwerer Nachteil – Verletzung des Bestimmtheitsgebots kann offen bleiben