(Krankenversicherung – Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bei neuen Behandlungsmethoden – Antragsrecht des Deutschen Behindertenrats – angemessene Vorkehrung zur Vermeidung der Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen – Nichtbestehen einer allgemeinen Fürsorgepflicht der Krankenkasse in diesem Bereich – sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Zulassungsgrund – Diskriminierungsverbot aus UN-Behindertenrechtskonvention entspricht dem Regelungsgehalt des Art 3 Abs 3 S 2 GG – Regelung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt – Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als auch die normative Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen nicht gegen Diskriminierungsverbot)
Vertragsärztliche Versorgung – einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen – keine grundsätzliche Beanstandung hinsichtlich der Normierung von Qualitätsanforderungen für bestimmte spezialisierte Leistungen – zytologische Laborleistung – fachfremde Leistung für Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Onkologie
Rechtsbeschwerdezulassung gegen eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung: Wirksamkeit der Zulassung durch den Einzelrichter; Klärung materiellrechtlicher Fragen im Kostenverfahren