Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung – Zur Annahme einer Abweichung des Sozialgerichts von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtlichts, muss das Sozialgericht auch einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt haben
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.7.2017 – VII R 29/16: Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015)