Nichtannahmebeschluss: Zwangsbehandlung untergebrachter Personen im Maßregelvollzug – Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs 3 S 1 MVollzG NW – Obliegenheit der Fachgerichte zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Rechtsgrundlage einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aus Subsidiaritätsgründen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.04.2015 VII B 44/14 – Rechtmäßigkeit der Vorschriften über die Milchabgabe – Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht – Keine grundsätzliche Bedeutung)