(Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH – Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel)
Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhafter Zusammenveranlagung – Berücksichtigung von Verfahrensfehlern im Revisionsverfahren – Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht