Rechtsmittel des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch den zuständigen Rechtspfleger; Beschwer bei Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden; Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge durch Einsichtnahme in die Generalakte