Stattgebender Kammerbeschluss: Frage der Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister, im Ausland um Asyl nachsuchender Syrer ist infolge des Beschlusses des BVerfG vom 14.11.2016 (2 BvR 31/14) als ungeklärte Rechtsfrage anzusehen – Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage – Gegenstandswertfestsetzung