Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – keine Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage bei einer Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz mit anderer rechtlicher Begründung – Darlegungserfordernisse bei einer Gesamtabwägung verschiedener Indizien durch das LSG
Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – sog. Überversorgung und arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Versorgungskürzung – Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter – Beweiserhebung – Verletzung der sog. Beachtungspflicht – Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung