Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des Rechtsschutzanspruch an Revisionszulassung im Zivilprozess – hier: keine grundsätzliche Bedeutung der Sache bei Anwendung anerkannter Rechtssätze auf konkreten Einzelfall – daher keine Revisionszulassung geboten – jedoch Bedenken gegen konkrete Anwendung der etablierten Maßstäbe des BGH in angegriffener Entscheidung
Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur Rechtsqualität von Erstattungsansprüchen; Bundesrecht als korrigierender Maßstab