Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen Entscheidungen im Eilverfahren, aber vor Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs erhobenen Verfassungsbeschwerde – hier: Rüge von auf die Hauptsache bezogenen Grundrechtsverletzungen – zudem fachgerichtlich noch ungeklärte Fragen bzgl der Zulässigkeit der räumlich begrenzten Untersagung von Werbung für Glücksspiele im Internet
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz in aufenthaltsrechtlichem Verfahren – unzureichende Würdigung der Lebensumstände des Betroffenen im Hinblick auf Garantie des Art 8 Abs 1 MRK bzgl der Achtung des Privatlebens – Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 € (eA-Verfahren) bzw 8000 € (Verfassungsbeschwerdeverfahren)