Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem § 80 Abs 5 VwGO in einer Asylsache verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung