Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung
Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung – Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 – Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben – Auflösung einer Anspruchskumulierung
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten – Erziehung im Ausland – Niederlande – gewöhnlicher Aufenthalt – Grenzgänger – Eintritt der Beitragspflicht während Erziehung des Kindes – notwendige Beiladung