(Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen – zusätzlicher Barbetrag aufgrund der Übergangsregelung des § 133a SGB 12 – Bestandsschutzregelung – keine nachträgliche Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch rückwirkende Rentenbewilligung)
Nichtannahmebeschluss: Versorgungsausgleich und Wegfall des „Rentnerprivilegs“ – hier: Kürzung des Ruhegehalts gem § 55c Abs 1 S 1 SVG unabhängig vom Rentenbezug des ausgleichsberechtigten Ehepartners als verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des „Rentnerprivilegs“ im Versorgungsausgleich (hier: § 101 Abs 3 SGB VI ) – unzureichende Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit Literatur und Rspr der Fachgerichte sowie des BVerfG