Neutralitätspflicht staatlicher Organe gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten – Eingriff in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) bei Gefahr der Beeinflussung des Verhaltens potentieller Veranstaltungsteilnehmer infolge negativer Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe – Befugnis der Regierung zur sachlichen Zurückweisung politischer Kritik, jedoch kein “Recht auf Gegenschlag”
Mitwirkungspflicht bei der Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung beim BND beschäftigter Beamter; zum Gehalt des Gebots zum achtungs- und vertrauensgerechten Verhalten