Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach Übertragung des Agenturverhältnisses im Wege eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf ein anderes Versicherungsunternehmen
(Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO – Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft – „Verwirklichung des Sachverhaltes“ i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV)