(Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses: Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen eine Bank; Bestimmtheit des Rechtsgrundes der zu pfändenden Forderung und des Pfändungsumfangs)
Lebensversicherung nach dem Policenmodell: Nebeneinanderlaufen von zwei Widerspruchsfristen; widersprüchliche Rechtsausübung bei Widerruf nach jahrelanger Vertragsdurchführung