Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Krankenversicherung – Kostenerstattungsanspruch – Implantatversorgung – Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Ausschlusses implantologischer Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog – keine Ausnahmeindikation für Folgen einer strahlen-und chemotherapeutischen Behandlung eines bösartigen Tumors des Lymphsystems (Morbus Hodgkin)
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Erledigterklärung duch Insolvenzverwalter nach Unterbrechung und Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens; Haftung der kreditgewährenden Bank bei sittenwidrigem Geschäftsmodell zur Kapitalanlage