Strafrecht

Gesetzlicher Richter: „ad-hoc-Bestellung“ eines Vertreters bei Erschöpfung der im Geschäftsverteilungsplan festgelegten kurzen Vertreterreihe

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Strafrecht

Strafbarkeit eines Strafrichters wegen nachträglicher Abänderung einer Urteilsformel

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Arbeitsrecht

Rechtsbehelfe im Kostenfestsetzungsverfahren: Anfechtbarkeit einer richterlichen Entscheidung nach Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Statthaftigkeit der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde; Bindungswirkung bei irriger Rechtsmittelzulassung

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Strafrecht

Überleitung eines bereits anhängigen Strafverfahrens auf einen anderen Spruchkörper: Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr

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Arbeitsrecht

(Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr 1 ZPO)

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Arbeitsrecht

Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation

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Arbeitsrecht

Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation

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Arbeitsrecht

Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation

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