(Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB)
Wert der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Abgewiesene Klage gegen den Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer störenden Einwirkung vom Nachbargrundstück; Bedeutung der Kosten für die Störungsbeseitigung
Grundsstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände und Erklärung der Unkenntnis unsichtbarer Mängel
Klage von Eigentumsbetroffenen gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Höchstspannungsleitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B (UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen) abgewiesen