Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – “medizinisches Steckgerät” – zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Designabteilung – Fehlen der dritten erforderlichen Unterschrift des weiteren Beisitzers – wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr