Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am Anhörungstermin; Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte bei Entscheidung gem § 67d Abs 6 S 1 StGB und Uneinigkeit zwischen Sachverständigem und Maßregelvollzugseinrichtung – Einholung eines Obergutachtens vorliegend nicht geboten – Erledigung der Unterbringung gem § 67d Abs 6 S 1 Alt 1 StGB nur, wenn Defektzustand iSd §§ 20, 21 StGB mit erforderlicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann