Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen – unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht
Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen; Behandlungsfehler trotz mangelnder Mitwirkung des Patienten