Patenteinspruchsverfahren – zur Kostenentscheidung – Grundsatz: Erscheinen im Verhandlungstermin steht jedem Verfahrensbeteiligten frei – Patentinhaberin erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung – keine Auferlegung der durch die Durchführung der Verhandlung entstandenen Kosten
Patentbeschwerdeverfahren – “Verlegeverfahren für einen wasserdichten Belag” – Zurückweisung eines Antrags auf Beweiserhebung durch Befragung eines Sachverständigen – Gericht besitzt erforderliche Sachkenntnis oder kann sie sich beschaffen