Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom übertragenden auf übernehmenden Rechtsträger im Wege ausgliedernder Übertragung
Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit trotz Parteivereinbarung über den Ausschluss der Klagbarkeit von Ansprüchen im Schiedsverfahren
Krankenversicherung – Heilmittelversorgung – Nichteinigung über Vertragspreise – Recht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens steht ausschließlich Verbänden der Leistungserbringer zu, keinen einzelnen Leistungserbringern oder Zusammenschlüssen (hier: Interessengemeinschaft von Ergotherapeuten in Form einer GbR) – Recht auf Abschluss von Einzelverträgen neben oder anstelle von Kollektivverträgen – Verfassungsmäßigkeit