Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung getroffene Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Auftragserteilung; Wahrung der Textform bei nachträglichen handschriftlichen Ergänzungen
(Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei Verteidigungsmöglichkeit wegen Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren bzw. Einlassung auf das Verfahren oder Nichtausschöpfung der inländischen Rechtsmittel)