Zahlungsverhalten des Schuldners nach Vergleichsschluss als Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
(Notarielle Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen: Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses und Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Androhungsbeschluss gemäß § 890 ZPO – Notarielle Unterlassungserklärung)
Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Fristsetzung wegen Verzögerung der Verwertung des Sicherungsguts bei Klage wegen Streit um die Massezugehörigkeit des Gegenstandes
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines Negativeintrags bei der Schufa und zur Unterlassung der erneuten Mitteilung offener Forderungen