Zum verfassungsmäßigen Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 7 Abs 1 GG sowie zu den Maßgaben für Verbot und Beschränkung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz – § 28b Abs 3 S 2 und S 3 IfSG idF vom 22.04.2021 formell und materiell verfassungsgemäß
Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen: Unterlassene Vorabentscheidung bei Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs; Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle; ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Maßnahme gegenüber schulischen Behörden; Verweisung an das Verwaltungsgericht