Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren nach § 33 Abs 2 IRGÜberprüfung der Zulässigkeitsentscheidung aufgrund neuer Umstände im Auslieferungsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen – hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – keine verdeckte Disziplinarmaßnahme – keine Verletzung von Art 97 GG