Markenbeschwerdeverfahren – “READY TO FAAK – (Fuck)” – “Fuck” bleibt auch in einer durchgestrichenen Schreibweise Anstoß erregend – Wirkung als Verbform
Markenbeschwerdeverfahren – “FICKEN” – keine unerträgliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs – kein Verstoß gegen die guten Sitten – Eintragungsfähigkeit
Markenrechtsverletzung: Verwendung der bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt – GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
Markenbeschwerdeverfahren – “RCQT (Wort-Bild-Marke)” – zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen hier: islamfeindliche Botschaft – es ist dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren – zur gesellschaftlichen Wertvorstellung des deutschen Publikums – zur Beurteilung der Verkehrsauffassung – keine Berücksichtigung der Mehrheit im rechnerischen Sinn bei wenig bekannten anstößigen Begriffen