Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Neuwagenkäufer: Verjährung der Schadensersatzansprüche; Zumutbarkeit der Klageerhebung
Audi haftete nach § 826 BGB für von ihr hergestellte Fahrzeug mit manipulierten Dieselmotoren, die von Volkswagen entwickelt und hergestellt wurden und Audi von dort bezog.