Zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Dienstzeiten in einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung sowie von im Rahmen solcher Tätigkeiten zugewandter Kapitalabfindungen – § 55b Abs 3 S 1 SVG idF vom 05.03.1987 sowie vom 18.12.1989 verfassungsgemäß – Richtervorlage bzgl § 56 Abs 2 BeamtVG unzulässig, da nicht in voller Spruchkörperbesetzung beschlossen
Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist hinaus fortbestehenden Widerspruchsrechts durch zwischenzeitliche Erkundigung des Versicherungsnehmers nach der Reichweite des Versicherungsschutzes