Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen (ua: Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort, Abstandsgebote, reduzierte Gerätehöchstzahl, Aufsichtspflicht) verfassungsrechtlich unbedenklich – Bekämpfung der Spielsucht als wichtiges Gemeinwohlziel, entsprechende Ausrichtung staatlicher Maßnahmen geboten – normunmittelbare Verfassungsbeschwerden teilweise wegen Subsidiarität unzulässig
Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstandenen Tatsachen bei Vortrag erst während des Revisionsverfahrens – Videospiel-Konsolen III