(Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO – Vertretungszwang: kein Verstoß gegen das GG und die EUGrdRCh – keine Revisionszulassung bei Anfechtung des FG-Urteils nur im Kostenpunkt – Auslegung von Rechtsbehelfen)
Wahrung der Klagefrist nach Leistungsablehnung des Versicherers: Klageerhebung durch den Versicherungsnehmer nach offener Abtretung seines Leistungsanspruchs
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als Einkommen; Berücksichtigung von Abschreibungen bei Bestimmung der Einkünfte aus Vermietung; künftige kosmetische Operationen als Sonderbedarf; Verwertung des Vermögensstammes